„Fragen und Antworten“ rund um Ihre Traumküche
Ob Sie gerade erst ins Thema Küche einsteigen oder bereits eine GRIMM-Küche haben und sich über Abläufe und den Service bei GRIMM informieren möchten – dabei tauchen jede Menge Fragen auf.
An dieser Stelle greifen wir die häufigsten Fragen auf und geben Ihnen Antworten darauf. Falls Ihre Frage unbeantwortet bleibt, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – Wir beraten Sie gerne persönlich!
Reklamation & Garantie
Hier erfahren Sie alles über unsere Service- und Gewährleistungen sowie die Garantien Ihrer GRIMM Küche.
Wenn doch mal etwas hakt, sind Sie bei GRIMM bestens aufgehoben. Wir verstehen uns als einer der führenden Servicedienstleister in der Region und haben über unsere beiden Servicecenter in Rastatt und Freiburg die Möglichkeit, schnell und kundenorientiert zu handeln. Wir klären dann gemeinsam, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt und bemühen uns immer, die für Sie kostengünstigste Variante - wenn möglich auch über Gewährleistungs- oder Garantieansprüche - zu finden.

Gesetzlich ist eine Gewährleistung von zwei Jahren vorgeschrieben, innerhalb der wir alle Beanstandungen beheben. Haben Sie sich darüber hinaus beim Kaufvertragsabschluss für ein Elektrogeräte-Energiezertifikat entschieden, erweitert sich die Garantie auf insgesamt fünf Jahre für Elektrogeräte. Bei Möbelteilen erhalten Sie dank unseres GRIMM+ Markenkonzepts ebenso eine Garantieerweiterung auf insgesamt fünf Jahre.
Wir sind für Sie da. Selbstverständlich auch noch dann, wenn Ihre Küche bereits etwas in die Jahre gekommen ist. Mit den allermeisten unserer Vorlieferanten bestehen bereits jahrzehntelange Geschäftsbeziehungen. Dies ermöglicht es uns häufig, auch nach vielen Jahren im Wege der Kulanz gute Einkaufspreise bei der Ersatzteilbeschaffung zu erzielen. Diese Vorteile geben wir selbstverständlich 1:1 an Sie weiter.